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Startseite Länder / Regionen Lateinamerika UNO stärkt Grundrecht auf Wasser
UNO stärkt Grundrecht auf Wasser PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Redaktion   
Donnerstag, den 29. Juli 2010 um 12:04 Uhr
unoBerlin (epo.de). - Die Annahme der Resolution zum Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen ist von nichtstaatlichen Organisationen begrüßt worden. Erfreulich sei vor allem, dass kein Land gegen die Resolution gestimmt habe und "dass das Recht auf sanitäre Grundversorgung enthalten ist, das bislang selten im Fokus der Vereinten Nationen stand", erklärte Michael Windfuhr, Leiter des Teams Menschenrechte bei "Brot für die Welt".

Das evangelische Hilfswerk Brot für die Welt setzt sich seit Jahren für eine verbesserte Anerkennung des Rechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung ein. Die Vereinten Nationen hatten am Mittwoch in New York das Recht auf sauberes Wasser als ein Menschenrecht anerkannt. Die UN-Vollversammlung verabschiedete eine entsprechende, von Bolivien vorgelegte und von 33 anderen Staaten unterstützte Resolution mit 122 zu null Stimmen. Allerdings enthielten sich 41 Länder der Stimme, darunter die Vereinigten Staaten und einige andere westliche Länder.

Zustimmung kam unter anderem aus Deutschland, Belgien, Italien, Spanien und Norwegen. In der Resolution äußerte sich die Vollversammlung besorgt darüber, dass geschätzte 884 Millionen Menschen weltweit keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben. Mehr als 2,6 Milliarden haben keinen Zugang zu sanitären Anlagen. Der Anspruch auf sauberes Wasser ist völkerrechtlich aber nicht verbindlich.

"Dass das Recht auf sauberes Wasser und sanitäre Grundversorgung von der UN-Vollversammlung offiziell als Menschenrecht anerkannt wird, ist ein großer Schritt nach vorne", sagte MISEREOR-Menschenrechtsexpertin Elisabeth Strohscheidt. "Für alle zugängliches, sauberes Wasser und eine sanitäre Grundversorgung sind Voraussetzung, um eine ganze Reihe von Menschenrechten wahrnehmen zu können, darunter die Rechte auf Nahrung und Gesundheit, aber auch auf Bildung."

Tom Koenigs von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, sagte: "Jetzt fängt die Arbeit erst an. Damit die Resolution mehr ist als ein kurzes Strohfeuer der politischen und medialen Aufmerksamkeit, muss der erzeugte politische Schwung genutzt werden, um auch die letzten Gegner von einer Kodifizierung des Menschenrechts zu überzeugen. Die Resolution führt noch nicht zu einem einklagbaren Recht. Sie muss jetzt Wegbereiter für eine rechtlich verbindliche Kodifizierung - beispielsweise in Form eines Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt - sein."

"Ich finde es eine Schande, dass sich 41 Länder der Stimme enthalten haben, darunter so reiche Länder wie die USA und Kanada", sagte Niema Movassat, Mitglied im Bundestags-Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die Fraktion DIE LINKE. "Ich freue mich, dass Deutschland zugestimmt hat. Doch das reicht nicht. Nun muss das Recht auch völkerrechtlich verbindlich und damit einklagbar werden. Dazu muss Deutschland endlich das Zusatzprotokoll der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte ratifizieren. Ansonsten bleibt die Regierung bei Lippenbekenntnissen." Das Menschenrecht auf Wasser müsse auch von allen internationalen Unternehmen anerkannt und von allen Staaten bei Projekten der Entwicklungszusammenarbeit eingehalten werden.

www.misereor.de
www.gruene-bundestag.de
www.brot-fuer-die-welt.de
www.linksfraktion.de
Tags: Wasser
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 12. August 2010 um 10:20 Uhr
 

1 Comment

  1. Dear consumer/customer, I think it's a shame how the Netherlands voted. One of the biggest suppliers of water education worldwide - UNESCO-IHE - is located in the Netherlands. ...and nevertheless... . The (national) government surely is consulted by them ... and teachers denying the claim for a right of water plus in the back an industry spreatting their knowledge worldwide can't be as good as they intend(ed) ot 2 be.

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